Der Koalitionsvertrag sieht Strategie gegen geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt vor, die die weitere Umsetzung der Istanbul-Konvention auf Bundesebene stärker vorantreiben. Zur Erstellung und Koordination dieser Strategien soll eine staatliche Koordinierungsstelle entstehen. Darüber hinaus soll eine unabhängige Berichterstattungsstelle die Situation und die Wirkungen der politischen Maßnahmen daten- und evidenzbasiert beobachten.
Die Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland, auf allen staatlichen Ebenen alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten und Gewalt zu verhindern.
Schon in der vergangenen Legislaturperiode hatten sich Bund, Länder und Kommunen bereits mit breiter Mehrheit für eine bundesgesetzliche Regelung ausgesprochen. Die Grundlage für einen Gesetzentwurf in dieser Legislaturperiode bildet das dazu verabschiedete Positionspapier. Gemeinsames Ziel ist es, Verlässlichkeit für alle gewaltbetroffenen Frauen mit ihren Kindern zu schaffen und bundesweite Angebote zur professionellen Unterstützung bei Gewalt abzusichern.
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