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10. Mai 2022

Runder Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ berät über bundesgesetzliche Regelung

Klarer Auftrag für Recht auf Schutz und Beratung

Der Runde Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ kam am 06.05.22 erstmals in dieser Legislaturperiode zusammen. Unter Leitung von Bundesfrauenministerin Lisa Paus bildete die Sitzung den Auftakt für die Beratungen über eine bundesgesetzliche Regelung des Rechts von Frauen und ihren Kindern auf Schutz und Beratung bei Gewalt.

In der Pressemitteilung wird die Bundesfrauenministerin Lisa Paus folgend zitiert:

„Von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder brauchen überall im Land Zugang zu Schutz und Beratung. Das wollen wir bundesgesetzlich regeln, einen einheitlichen Rechtsrahmen für die verlässliche finanzielle Absicherung des Hilfesystems schaffen und das Hilfesystem bedarfsgerecht ausbauen. Denn obwohl wir bundesweit rund 350 Frauenhäuser, 100 Schutzwohnungen und mehr als 600 Beratungsstellen haben, reicht das Angebot derzeit vielerorts noch nicht aus. Der Koalitionsvertrag der Ampelregierung formuliert hier einen klaren Auftrag und stärkt uns den Rücken, um den Schutz von Frauen vor Gewalt in den nächsten Jahren deutlich voranzubringen.“

Der Koalitionsvertrag sieht Strategie gegen geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt vor, die die weitere Umsetzung der Istanbul-Konvention auf Bundesebene stärker vorantreiben. Zur Erstellung und Koordination dieser Strategien soll eine staatliche Koordinierungsstelle entstehen. Darüber hinaus soll eine unabhängige Berichterstattungsstelle die Situation und die Wirkungen der politischen Maßnahmen daten- und evidenzbasiert beobachten.

Die Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland, auf allen staatlichen Ebenen alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten und Gewalt zu verhindern.

Schon in der vergangenen Legislaturperiode hatten sich Bund, Länder und Kommunen bereits mit breiter Mehrheit für eine bundesgesetzliche Regelung ausgesprochen. Die Grundlage für einen Gesetzentwurf in dieser Legislaturperiode bildet das dazu verabschiedete Positionspapier. Gemeinsames Ziel ist es, Verlässlichkeit für alle gewaltbetroffenen Frauen mit ihren Kindern zu schaffen und bundesweite Angebote zur professionellen Unterstützung bei Gewalt abzusichern.

Die Pressemitteilung kann hier gelesen werden.

 

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