Wege aus der Gewalt

Die Polizei anrufen

Wenn Sie akut von Gewalt betroffen sind oder sich bedroht fühlen, rufen Sie die Polizei (Nr. 110) an und nennen Sie am Telefon ihren Aufenthaltsort, schildern kurz, was ihnen passiert ist oder nennen einfach das Stichwort „Häusliche Gewalt“. Die Polizei ist dazu da, Sie in einer solchen Situation zu schützen.

Bringen Sie sich (und ihre Kinder) in Sicherheit. Gut ist als abschließbarer Raum das Badezimmer, insbesondere, wenn es ein Fenster hat und Sie Hilferufe nach außen senden können wie „Hilfe! Rufen Sie die Polizei“. Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihre Hilferufe nicht ernst genommen werden, können Sie auch „Feuer“ rufen. Nehmen Sie möglichst ihr Handy mit, um darüber weitere Hilfe organisieren zu können.

  • Sind sie unsicher, ob das, was Sie erleben, schon als Gewalt zu bezeichnen ist? Zögern Sie nicht! Rufen Sie uns in der Frauenberatungsstelle an: 0521 121597. Wir nehmen uns Zeit für Sie!
  • Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie rund um die Uhr das bundesweite Hilfetelefon unter der Nummer 0800 116 016. Hier können Sie in verschiedenen Sprachen erste Unterstützung und wichtige Informationen erhalten.
  • Sie haben außerdem seit Herbst 2021 die Möglichkeit, mithilfe der nora Notruf-App auch ohne zu sprechen die Polizei zu kontaktieren. Dies kann insbesondere für Menschen hilfreich sein, die nicht oder nicht gut telefonieren können, weil sie zum Beispiel eine Sprach- oder Hörbehinderung haben (Achtung, leider keine Gebärdensprache möglich!). Die App kann auch von Menschen genutzt werden, die Deutsch nicht so sicher sprechen, dass sie sich am Telefon gut verständigen können. Auch für Situationen, in denen der Täter nicht mitbekommen soll, dass Sie die Polizei kontaktieren, kann die App nützlich sein.

Beim Polizeieinsatz

Wenn die Polizei da ist, erzählen Sie der Polizistin/dem Polizisten, was geschehen ist und was Sie befürchten. Berichten Sie auch von früheren Gewalthandlungen. Die Polizei ist angehalten, Sie und die gewalttätige Person getrennt zu befragen, Beweise zu sichern und Fotos zu machen.

Die Polizei kann für die gewalttätige Person für 10 Tage eine Wohnungswegweisung aussprechen oder die gewalttätige Person in Gewahrsam nehmen. Innerhalb der 10 Tage können Sie weitere Schutzmaßnahmen beim Amtsgericht beantragen. Hier erfahren Sie mehr über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

Zum Ende des Polizeieinsatzes sollte die Polizistin/der Polizist Ihnen alle wichtigen Papiere („Dokumentation über den polizeilichen Einsatz bei häuslicher Gewalt“) geben. Diese können wichtige Beweise bei Anträgen auf Schutzanordnungen bei Gericht sein und sie enthalten in der Regel ein Aktenzeichen für Nachfragen. Mit dem kann bei der Antragstellung – egal ob über eine*n Rechtsanwalt/-anwältin oder selber beim Amtsgericht – besser zugeordnet werden.

Die Polizistin/der Polizist sollte Sie außerdem fragen, ob Ihre personenbezogenen Daten an die Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt weitergeleitet werden können. Diese Stelle ist eine nicht-städtische Organisation und dazu da, Sie in einem befristeten Zeitraum nach dem Polizeieinsatz bei ihrer Entscheidungsfindung, wie es weitergehen soll, zu unterstützen. Sie nimmt zu Ihnen in der Regel telefonisch Kontakt auf, sofern Sie der Weitergabe Ihrer Daten zugestimmt haben.

Nach dem Polizeieinsatz: Verletzungen dokumentieren

Wenn Sie körperliche Verletzungen erlitten haben, lassen Sie diese möglichst in der Notaufnahme eines Krankenhauses dokumentieren. Teilen Sie der/dem Behandler*in alle Verletzungshandlungen mit, nur so können alle Verletzungsfolgen dokumentiert werden. Bewahren Sie zerrissene oder verschmutzte Kleidungsstücke in einer Papiertüte oder einer Stofftasche an einem sicheren Ort auf. Sie können gegebenenfalls als Beweismittel von Bedeutung sein.

Sie können auch, z. B. mit Hilfe einer vertrauten Person, an mehreren aufeinander folgenden Tagen Fotos von Verletzungen machen, da sich blaue Flecken/Hämatome oft erst an den Folgetagen stark entwickeln.

Weitere Informationen und einen Dokumentationsbogen finden Sie hier.

Bei Kindern

Bei häuslicher Gewalt muss die Polizei auch immer ein Fax an die Stadt Bielefeld schicken. Sind Kinder mitbetroffen, weil sie im gleichen Haushalt leben, eventuell direkte Zeug*innen der Gewalt oder Opfer von Gewalt waren, muss das Fax auch immer an das Jugendamt weitergeleitet werde. Das Jugendamt stuft häusliche Gewalt als mögliche Kindeswohlgefährdung ein und wird daher Kontakt zu den Eltern bzw. dem Elternteil, bei dem die Kinder leben, aufnehmen. Normalerweise findet dann zumindest ein einmaliger Besuch von Mitarbeiter*innen des Jugendamtes in der Wohnung statt, um sich vom Wohlergehen der Kinder zu überzeugen. Im Rahmen des Kontaktes bietet das Jugendamt auch Hilfestellung für die Kinder durch Erziehungsberatungsstellen an.

 

Dies ist ein Exit-Button. Er funktioniert ähnlich wie ein Notausgang. Klicken Sie hier, wenn Sie unsere Seite schnell verlassen möchten. Es erscheint dann die Startseite von Google. Sie können auf den Exit-Button klicken, wenn jemand in den Raum kommt: Die Person kann dann nicht sehen, dass Sie sich hier informieren.

Achtung: Wenn Sie auf den „Zurück-Pfeil“ oben klicken, erscheint wieder das Infoportal zu häuslicher Gewalt.