Eine Reform des Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrechts wird seit einigen Jahren diskutiert. Jetzt ist eine Modernisierung des Familienrechts auch im aktuellen Koalitionsvertrag festgehalten. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. weist ausdrücklich darauf hin, dass bei den anstehenden Diskussionen um eine umfassende Reform des Familienrechts und Familienverfahrensrechts insbesondere auf die Situation von Elternteilen zu achten ist, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. In der deutlichen Mehrzahl der angezeigten Fälle von häuslicher Gewalt sind die Betroffenen weiblich. Sehr häufig handelt es sich bei häuslicher Gewalt auch um geschlechtsspezifische Gewalt.
Der Verein fordert u.a., dass Regelungen zum Umgangsrecht nicht mit Anordnungen zum Gewaltschutz kollidieren dürfen.
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