Einladung zum Fachvortrag am 26. Februar 2025, 17 Uhr im Murnausaal/Ravensberger Spinnerei
Der Artikel 31 der Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen fordert, dass in Sorge- und Umgangsverfahren stets vorherige Gewalt im Sinne der Konvention berücksichtigt wird. Auch darf die Ausübung von Sorge- oder Umgangsrechten nicht zu einer Gefährdung der gewaltbetroffenen Frau oder ihrer Kinder führen.
Das Feministische Netzwerk für Mädchen und Frauen (FemNet) und die Gleichstellungsstelle der Stadt Bielefeld, in Zusammenarbeit mit dem Amt für Jugend und Familie – Jugendamt – konnten für den Fachvortrag Sandra Kotlenga von Zoom e.V. gewinnen.
Im Anschluss an den Vortrag wird das Amt für Jugend und Familie – Jugendamt - einen Impulsvortrag zum Thema „Kinderrechte und Kinderschutz im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt – ein (un)lösbarer Widerspruch?“ halten.
Die Veranstaltung findet im Rahmen des Runden Tisches gegen Gewalt an Frauen und Mädchen statt.
Die Veranstaltung richtet sich an Personen aus Politik und Ehrenamt, an Mitarbeiter*innen der ambulanten und stationären psychosozialen und medizinischen Versorgung, an Mitarbeitende von Jugendämtern, Sozialämtern, Jobcentern, Schulen, Kitas, Polizei und Justiz.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Um Anmeldung wird bis zum 21. Februar 2025 bei Sandra Hufendiek unter der E-Mail-Adresse: sandra.hufendiek@bielefeld.de gebeten.